Unterweiserseminar für Ausbilder von Hallen- und Ladekrane
Lehrgangsziel: Nach diesem Lehrgang sind Sie in der Lage Führer von flurgesteuerten LKW-Ladekranen, Portal-, Hallenlaufkranen und von Brückenkranen im innerbetrieblichen Bereich selbständig und in Vertretung des Unternehmers zu unterweisen, zu prüfen und die Befähigkeitsnachweise entsprechend BGV D6 unter Berücksichtigung der Anforderungen der BGG 921 (DGUV Grundsatz 309-003) auszustellen.
Inhalt: Dieser Lehrgang befasst sich mit den umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind. Es werden die Bereiche Hallenkrane und Ladekrane behandelt. Das Fach Methodik der Ausbildung wird nicht nur behandelt, sondern es sind Lehrproben abzulegen, um der innerbetrieblichen Aufgabe des Unterweisens gewachsen zu sein.
Die Theorie: Der theoretische Teil der Ausbilderschulung Trainer 2 befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Selbstverständlich werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet. Besondere Aufmerksamkeit wird den sonst vernachlässigten Themen Anschlagmittel, Abstützung, Gewichts- und Tragkraftberechnung und der Schadenskontrolle an den Gerätschaften gewidmet.
Die Praxis: Auf einem extra angemieteten Gerät werden Übungen durchgeführt. Um den ständig steigenden Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig, dass die innerbetrieblichen Ausbilder praktische Erfahrung sammeln. Das unterweisungspflichtige Personal in den Betrieben verlangt erfahrungsgemäß Referenten, die auch praktisch umsetzen können was sie unterweisen. Zu diesem Zweck wird auch ein Betrieb aufgesucht, in dem mit Hallenkranen und verschiedenen Lasten gearbeitet wird.
Lehrgangsdauer: 2 Tage
Teilnehmervorraussetzung (gem. BGG 925, Abs.5 Qualifikation der Ausbilder):
- Mindestalter 24 Jahre
- Erfolgreiche Ausbildung zum Führen von Kranen
- 2 Jahre Erfahrung im Umgang mit dem entsprechendem Arbeitsmittel
- Meister oder mindestens 4 jährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion
- bitte USB-Stick zum Erhalt der digitalen Medien/Filme mitbringen
Im Preis enthalten sind:
- Tischgetränke / Mittagessen
- Unterkunft mit Frühstück ab Lehrgangsbeginn
- Lehrmaterial
- Zugang zum Schulungsportal
Preis: 2.320,50 € incl. 19 % Mwst (1.950,- € zzgl. 19 % Mwst)